Im Sinne der Europäischen Normung wurde in der ab März 2009 geltenden DIN EN 115-1 eine sehr kleine Veränderung gegenüber der bisherigen Regelung vorgenommen: Konnten vorher „aufgrund örtlicher Bedingungen“ an Rolltreppen Hinweise angebracht werden, dass die Benutzung mit einem Kinderwagen nicht gestattet ist; ist dieses Schild nun vorgeschrieben. Solche Normen haben aber nur empfehlenden Charakter.