Abbildung: Frank BiermannDie bisherigen Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen bzw. für Hauptverkehrsstraßen wurden grundsätzlich überarbeitet und auch im Sinne des Umweltverbundes noch einmal erweitert in dieser Richtlinie zusammengefasst. Die Empfehlungen für den Fuß- bzw. für den Radverkehr wurden damit nicht außer Kraft gesetzt, sodass nun ein ordentliches Planungspaket für den Stadtverkehr vorliegt.

  •   Eine kurze Vorstellung der Richtlinien finden Sie im Artikel „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen: RASt 06“ in unserer Zeitschrift mobilogisch (3/07).