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Foto: Rainer Sturm/ pixelio.de

Antwortet die Behörde auf Ihr Schreiben nicht oder nicht ausreichend, wird die Unterscheidung wichtig, ob Sie eine Anfrage nach Information oder eine Bitte bzw. Beschwerde an die Behörde gerichtet haben.

Überprüfen Sie noch einmal, ob die angeschriebene Behörde tatsächlich zuständig ist. Wenn ja, empfehlen wir, einen Erinnerungsbrief oder -Email an die selbe Stelle zu schreiben mit angehängtem Originalschreiben (bei Mails ist die Funktion „weiterleiten“ für das erneute Zusenden besser als „erneut bearbeiten“, da hier das Datum der ersten Mail erkennbar ist.)

Weisen Sie dann auf die jeweilige Informationspflicht nach IFG oder Landes-IFG (auch mit Frist) bzw. auf die behördliche Bearbeitungspflicht bei Anregungen und Beschwerden und auf Ihr eigenes weiteres Vorgehen hin, falls weiterhin nicht bzw. unzureichend geantwortet werden sollte. Sie können auch bei der Behörde anrufen, dabei müssen Sie allerdings mit Weiterleitungen und Wartezeiten rechnen und haben keinen Beleg für das Gespräch.

Spätestens jetzt könnten Sie die Öffentlichkeit über die Medien informieren. Eine Meldung in lokalen Medien kann über Umwege durchaus dazu führen, dass die Behörde (positiver) reagiert. Lokalredaktionen haben durchaus ein offenes Ohr für engagierte Bürger/innen und ihre Vorschläge. Bedenken Sie auch, dass es nicht nur Zeitungen, sondern auch Medien wie Lokalradios, lokale Websites und Blogs gibt. Senden Sie zuerst eine klar, kurze Beschreibung mit aussagefähigem Betreff. Hängen Sie ggf. auch Fotos an, die sagen oft mehr als viele Worte. Wenn die Redaktion nicht reagiert, senden Sie ruhig eine Erinnerung bzw. rufen Sie dort an.