Vorgezogene Seitenräume (Gehwegnasen), Mittelinseln oder Mittelstreifen Drucken E-Mail

Vorgezogene Seitenräume (Gehwegnasen) erhöhen die Verkehrssicherheit und den Querungskomfort für den Fußverkehr ganz erheblich, weil sie den Sichtkontakt mit den übrigen Verkehrsteilnehmern verbessern und die Länge des zu überquerenden Straßenabschnittes verringern.

Sie sollten mindestens 5,00 m lang sein (RASt, 6.1.8.4) und mindestens 30 bis maximal 70 Zentimeter vor die am Straßenrand parkenden Autos herausreichen (dito; EFA, 3.3.3.2).

Mittelinseln oder Mittelstreifen verringern das Unfallrisiko und erleichtern die Fahrbahnquerung, da immer nur eine Fahrtrichtung zu beachten ist.

Ihre Breite soll 2,00 m, bei Mitbenutzung durch Fahrräder 2,50 m betragen (RASt, 6.1.8.2 u. 6.1.8.3). Breitere Maße wie 3,00 m sind anzustreben (EFA, 3.3.3.1), bei Notwendigkeit sind aber auch Mittelinseln kleinerer Breiten, wie z.B. 1,60 m, als Querungshilfe möglich (RASt, 6.1.8.2). Eine Breite von 1,50 m muss nicht-befahrbar sein (EFA, 3.3.3.1).

Übrigens: In einfacher Form ausgeführt, stellen Gehwegvorstreckungen und Mittelinseln die kostengünstigste Überquerungshilfe dar.

Die genaue Bezeichnung der genannten Planungsgrundlagen entnehmen Sie bitte dem Literatur-Register. Über die Planungsgrundlagen hinausgehende Informationen finden Sie auch in der entsprechenden Themengruppe Fußgängerquerung von Fahrbahnen auf unserer Website www.fuss-ev.de.

 
< zurück   weiter >