Querungsanlagen Drucken E-Mail

Hilfestellung für die Entscheidung zur sinnvollsten Querungsanlagen oder der günstigsten Kombination (z.B. Zebrastreifen mit vorgezogenen Seitenräumen) findet sich in der EFA (Tab. 2; 3.3.2; Bild 6) und der RASt (6.1.8).

Übrigens: Die Anzahl bzw. Dichte der Überquerungshilfen ist wesentlicher als ihre Art.

Knotenpunkte von angebauten Straßen sind immer Querungsstellen. Zum Schutz vor schnellen Rechtsabbiegern an Knotenpunkten soll auf zu großzügige Eckausrundungen an Einmündungen und Kreuzungen (RiLSA, 7.2.1; EFA 3.2.4) und Dreiecksinseln in Verbindung mit freien Rechtsabbiegefahrbahnen (RASt, 6.3.8.2; RiLSA, 3.4.3; 7.2.3; EFA, 3.3.5.2; 3.3.6.4) verzichtet werden. Letztere sollen auf jeden Fall eine gesicherte Querung erhalten (dito), auch weil sonst die Vorrangsituation verwirrend ist.

An sogenannten kleinen Kreisverkehrsplätzen innerorts (mit 26 bis 40 m Fahrbahndurchmesser) sollen die Querungsstellen sollen nicht mehr als 4 m von der Kreisfahrbahn abgesetzt werden (RASt 6.3.5.8; Kreisverkehrs-Merkblatt, 4.). Dabei müssen grundsätzlich immer Mittelinseln in Kombination mit einem Fußgängerüberweg angelegt werden (dito).

Übrigens: Wegen dieser fußverkehrsfreundlichen Fachexpertise weigert sich das Bundesverkehrsministerium, das Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren zur Anwendung bei Bundesstraßen einzuführen!

Die genaue Bezeichnung der genannten Planungsgrundlagen entnehmen Sie bitte dem Literatur-Register.

Die verschiedenen Möglichkeiten der Querungsanlagen werden gesondert behandelt:

Über die Planungsgrundlagen hinausgehende Informationen finden Sie auch in der entsprechenden Themengruppe Fußgängerquerung von Fahrbahnen auf unserer Website www.fuss-ev.de.

 
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