Plateaupflasterung, Teilaufpflasterung, Gehwegüberfahrten Drucken E-Mail

Plateaupflasterungen (auch „Berliner Kissen“) sind etwa quadratische (mind. 1,70/1,70 Meter) Anhebungen des Fahrbahnbelages um 5 bis 7 Zentimeter (RASt, 6.2.1.1), Teilaufpflasterungen sind über die Fahrbahn durchgeführte Anhebungen des Fahrbahnbelages um 8 bis 10 Zentimeter in der Regel mit einem anderen Belag (RASt, 6.2.1.1; EFA, 3.3.6.1) und Gehwegüberfahrten „geben den Fußgängern die Möglichkeit, sich durchgängig auf einem Niveau zu bewegen und erzeugen eine bauliche Situation, in der die Fahrzeuge einen Weg kreuzen“ (EFA, 3.3.6.1, Bild 12).

Plateaupflasterungen und Teilaufpflasterungen werden als Maßnahme der Geschwindigkeitsdämpfung in Erschließungsstraßen angesehen (RASt, 6.2.1), aber auch bei den Einsatzbereichen von Überquerungsanlagen berücksichtigt (RASt, 6.1.8.1, Bild 77 bzw. EFA, 3.3.2.1, Bild 6, 3.3.6.1).

Bei der Einmündung untergeordneter Straßen bzw. Wohnwegen können „Gehwegüberfahrten“ oder Teilaufpflasterungen eingesetzt werden (RASt, 6.3.7.1, 6.2.1.1; EFA, 3.3.5.2, 3.3.6.1, Bild 11 bis 13). Letztere können auch z.B. an Querungsstellen von Kreisverkehrsplätzen (RASt 6.3.5.8) und an Knotenpunkten im Erschließungsstraßennetz eingesetzt werden (RASt, 6.2.1.1; EFA, 3.3.6.2), ebenso ganzflächige Fahrbahnanhebungen (EFA, 3.6.6.2). Unter bestimmten Bedingungen sind ganzflächige Fahrbahnanhebungen und Teilaufpflasterungen sogar im Zuge von Ortsdurchfahrten sowie Hauptverkehrsstraßen in zentralen städtischen Berei-chen mit hohem Fußver-kehrs-aufkommen und überwie-gender Aufenthaltsfunktion möglich (RASt 6.2.2.2 u. 6.2.3).

Die genaue Bezeichnung der genannten Planungsgrundlagen entnehmen Sie bitte dem Literatur-Register. Über die Planungsgrundlagen hinausgehende Informationen finden Sie auch in der entsprechenden Themengruppe  Gehwege und Gehwegnetze auf unserer Website www.fuss-ev.de.

 
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