Fußverkehrsnetze und Wegweisungen Drucken E-Mail

Verkehrsflächen für Fußgänger/innen dienen der Verbindung, der Erschließung und dem Aufenthalt (RIN, 3.3.4). Fußverkehrsnetze sind die unabdingbare Voraussetzung für ein sicheres und komfortables Gehen (RIN, 2.5; EFA, 2.3, 2.4). Wichtig sind zum einen die Qualität (abwechslungsreiche Wege, selbsterklärende Wegeführungen, Umwegfreiheit, Barrierefreiheit, verkehrliche und soziale Sicherheit etc.); zum anderen die Vollständigkeit, also insbesondere um Lückenschlüsse (Berücksichtigung aller vorhandenen und möglichen Verbindungen wie Grün- und Uferwege, Durchwegung von Häuserblocks, Arkaden, Passagen, Fußverkehrsbrücken usw.) (vgl. RIN, 5.5 u. EFA, 2.3).

Beeinträchtigungen durch Kfz- und Fahrradverkehre sollen möglichst vermieden werden (RIN 2008, 5.5).

Von großer Bedeutung ist die Einbeziehung der Fahrbahnquerungen, z.B. kurze Ampelwartezeiten (RIN, 5.5; EFA, 2.3, 2.5).

Weitere planerische Vorgaben und Hilfestellungen zu Fußverkehrsnetzen finden sich in den RIN 2008 und den EFA 2002.

Übersichtliche Wegeführungen (z.B. Blickachsen oder auch einheitliche Gehwegbeläge) sowie Wegweisungen bieten Orientierung für Gäste und auch einheimische Fußgänger/innen (EFA, 4.4). Zielführungsbeschilderungen müssen u.a. einheitlich, lesbar, wahrnehmbar und vor allem kontinuierlich sein (M WBF, 2.5). Umfangreiche Informationen zu Wegweisungen enthält das M WBF 2007.

Die genaue Bezeichnung der genannten Planungsgrundlagen entnehmen Sie bitte dem Literatur-Register. Über die Planungsgrundlagen hinausgehende Informationen finden Sie auch in den entsprechenden Themengruppen Gehwege und Gehwegnetze sowie Leit- und Informationssysteme für Fußgänger auf unserer Website www.fuss-ev.de .

 
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