Baustellen und witterungsbedingte Einflüsse Drucken E-Mail

Baustellen sind sicher und benutzbar zu gestalten, insbesondere unter Berücksichtigung der Belange von Mobilitätsbehinderten und Kindern (RSA, 2.4.0; EFA, 4.1.3). Gehwege sind „nach Möglichkeit in voller Breite“ weiterzuführen, „ggf. über Notwege“ (RSA, 2.4.0, 2.4.1). Leider beinhalten die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA-95) keine verbindlichen und viel zu schmale Mindestbreiten in Baustellenbereichen: „Bei beengten Verhältnissen sollten“ die Mindestmaße von 1,0 m (Gehwege), 1,6 m (Gemeinsame Geh- und Radwege) bzw. 3,5 m (Fußgängerzonen) „nicht unterschritten werden. (...) Größere Breiten sind anzustreben, insbesondere bei hoher Verkehrsstärke durch Fußgänger“ (RSA, 2.4.1).

Hinweis: Die vom Bundesverkehrsminister herausgegeben Richtlinien, von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) mit Unterstützung durch die obersten Straßenbaubehörden der Länder erstellt, sind wegen dieser laxen Vorgaben nicht als fußverkehrsfreundlich zu werten. Sie bedürfen einer entsprechenden Verbesserung.

„Innerorts besteht grundsätzlich eine Straßenreinigungspflicht. Aus dieser ergibt sich im Winter die Schneeräumpflicht, d.h. die Notwendigkeit, alle Verkehrsflächen von Schnee zu reinigen (...) Gehwege und verkehrswichtige Fußgängerquerungsbereiche sind bei Glätte abzustreuen“ (Winterdienst, 1.1.2). „Der Winterdienst auf Gehwegen sowie kombinierten Rad- und Gehwegen ist in der Regel auf die Anlieger abgewälzt“ (dito, 5.2.4). „Bei Gehwegen hat der Anlieger nur eine für den Fußgängerverkehr notwendige und nicht die gesamte Gehwegbreite zu betreuen“ (dito, 1.1.2). „Die Gehwegflächen werden generell in einer solchen Breite geräumt oder gestreut, dass Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer sie ungehindert nutzen können“ (EFA, 4.2), dies ergibt eine schneefreie Wegführung mit einer Breite von mindestens 1,20 Metern (RASt, 4.7, Bild 21).

Die genaue Bezeichnung der genannten Planungsgrundlagen entnehmen Sie bitte dem Literatur-Register. Über die Planungsgrundlagen hinausgehende Informationen finden Sie auch in den entsprechenden Themengruppen Verkehrsrecht aus Fußgängersicht sowie Verkehrssicherheit für Fußgänger auf unserer Website www.fuss-ev.de.

 
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